Condizioni per Eventi
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Piazza Italiana GmbH & Co. KG (nachfolgend „Piazza Italiana“) für Veranstaltungsleistungen · Stand: Juli 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungsleistungen der Piazza Italiana, insbesondere Catering, Foodtruck-Einsätze und Feiern mit vereinbartem Leistungsumfang – im Restaurant oder an einem vom Kunden bestimmten Ort – einschließlich der Bereitstellung von Speisen, Getränken und dem entsprechenden Zubehör. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und nicht mit den Geschäftsbedingungen der Piazza Italiana kollidieren. Für den Restaurantbesuch und Online-Bestellungen gelten unsereallgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des von der Piazza Italiana erstellten Angebots zustande. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung des Kunden vom Inhalt des Angebots ab, wird ein Vertrag nur bei ausdrücklicher Bestätigung der abweichenden Auftragsbestätigung durch die Piazza Italiana zum neuen Vertragsinhalt.
Die Piazza Italiana haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung der Piazza Italiana und des von ihr eingesetzten Personals ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Piazza Italiana rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Soweit die Piazza Italiana für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft, bevollmächtigt der Kunde die Piazza Italiana hiermit, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu handeln, und stellt sie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
Für Mietgegenstände der Piazza Italiana (z. B. Geschirr, Mobiliar, Technik) haftet der Kunde bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Ein Abzug „neu für alt“ ist insoweit ausgeschlossen. Die Haftung des Kunden beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Der Kunde hat die Mietsachen bei Empfang unverzüglich zu prüfen und Mängel zu rügen; unterbleibt dies, gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel.
Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, auch für solche am Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen. Die Piazza Italiana kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen.
Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen Dritter, insbesondere die je nach Veranstaltungsprofil und Rahmenprogramm anfallenden Gebühren für GEMA und Künstlersozialkasse, sind nicht Bestandteil des Angebots der Piazza Italiana und müssen vom Kunden getragen werden.
Die vereinbarten Preise und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Piazza Italiana. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Steigt die gesetzliche Umsatzsteuer zwischen Bestellung und Rechnungsstellung, wird die Erhöhung an den Kunden weitergegeben.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der Piazza Italiana allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann sie den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. Die Piazza Italiana ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Eine Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener, aber angeforderter Leistungen ist nicht möglich.
1. Soweit eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Piazza Italiana gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet wird, ist die Piazza Italiana zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sie behält sich außerdem das Recht vor, von Veranstaltungen zurückzutreten, wenn
Im Falle eines erklärten Rücktritts durch die Piazza Italiana ist sie berechtigt, den entstandenen Schaden gemäß Ziffer IV.3 pauschal zu berechnen.
2. Bei Veranstaltungen, deren Leistungszeit genau bestimmt ist, ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu erklären. In diesem Fall ist die Piazza Italiana berechtigt, dem Kunden die in Ziffer IV.3 bezeichneten Prozentsätze der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr zu berechnen; zu weiteren Dienstleistungen ist sie dann nicht verpflichtet.
3. Der Kunde zahlt bei einem Rücktritt
der vereinbarten Vergütung. Tritt eine andere Vergütungsvereinbarung bzw. Weitervermietung an die Stelle der durch Rücktritt beendeten Vereinbarung, so werden nur die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Piazza Italiana der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die Piazza Italiana besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
1. Der Kunde hat der Piazza Italiana die endgültige Personenzahl bis spätestens zehn Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % wird bei der Abrechnung der Cateringleistungen anerkannt, sofern die Zustimmung der Piazza Italiana vorliegt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Piazza Italiana.
4. Bei Verringerung der gemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Piazza Italiana berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie inhaltliche Änderungen vorzunehmen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Piazza Italiana die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, sie trifft ein Verschulden.
5. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für die Bezahlung etwaiger von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und Leistungen.
6. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der schriftlichen Zustimmung der Piazza Italiana.
Der Vertragspartner gestattet der Piazza Italiana hiermit, Ton-, Bild- und/oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung herzustellen und/oder herstellen zu lassen, und räumt ihr – soweit derartige Rechte beim Vertragspartner liegen – das einfache sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen im branchenüblichen Umfang zu Eigenwerbe- und Referenzzwecken (beispielsweise auf der Webseite, in Sozialen Medien, in Newslettern oder Prospekten) und im Rahmen der internen Unternehmenskommunikation zu verwenden. Die Piazza Italiana ist zudem berechtigt, den Vertragspartner unter Verwendung seines Logos als Auftraggeber/Kooperationspartner und/oder die erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen. Persönlichkeitsrechte der Gäste bleiben unberührt.
1. Sollte die Veranstaltung infolge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder einer behördlichen Anordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die den Zeitraum des Veranstaltungstermins einschließt, nicht durchgeführt werden können, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Die Vertragsparteien sind unabhängig vom Vorliegen eines Rücktrittsgrunds nach Ziffer 1 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb eines Zeitraums von weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung eine offizielle Empfehlung der zuständigen Landesregierung, der Landes- oder Kommunalverwaltung oder des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes vorliegt, auf die Durchführung von Veranstaltungen in der geplanten Größe, dem Umfang und der konkreten Ausgestaltung zu verzichten.
3. Der Rücktritt wegen Pandemie muss gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich erklärt werden.
4. Im Fall des Rücktritts nach Ziffer 1 oder 2 sind bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückzugewähren. Die entstandenen Aufwendungen der Vertragsparteien sind nicht erstattungsfähig; jeder Vertragspartner trägt insoweit seine Kosten selbst. Auf die Geltendmachung von Schadensersatz infolge eines solchen Rücktritts verzichten die Vertragsparteien.
5. Ferner ist die Piazza Italiana berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, etwa bei höherer Gewalt oder anderen von ihr nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Die Rechtsfolgen der Ziffer VII.4 gelten entsprechend.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen; einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Hannover. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher richtet sich nach unserenallgemeinen Geschäftsbedingungen (dort Ziffer 12); es besteht nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
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